TFA-Prüfung-Sonderregelungen
Verkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitige Prüfung
Nachteilsausgleich
Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich gemäß § 209 Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Prüfungen im Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangestellte
Zeitpunkt der Antragstellung:
Zwischenprüfung: Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin
Abschlussprüfung: Spätestens mit der Anmeldung zur gewünschten Abschlussprüfung
Form der Antragsstellung:
Sie erhalten das Antragsformular auf Anforderung bei der Tierärztekammer Berlin. Bitte schicken Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tierärztekammer Berlin
Ausbildungsberatung
030 - 315 09 178