Abschlussprüfung Winter 2024/2025_Anmeldefristen

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Anmeldefristen zur Abschlussprüfung Winter 2024/25

Die Anmeldungen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Tiermedizinische/r Fachangestellte/r" erfolgen persönlich in der Tierärztekammer Berlin. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin. Dies ist telefonisch möglich sowie als Terminanfrage per Mail an die Tierärztekammer Berlin, Frau Schwarzkopf

Tel.: 030-315 09 178 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sollten Sie einen Wunschtermin haben, können Sie mir dies mitteilen.

Der Ausbildungsbetrieb stellt die/den Auszubildenden für die Anmeldung frei. Bitte besprechen Sie daher den Termin mit Ihrer/Ihrem AusbilderIn.

Eine Anmeldung per Post ist nur für Auszubildende vorgesehen, die die Prüfung wiederholen.

 

Anmeldezeiträume:

Montag, 02.09.2024 bis Mittwoch, 04.09.2024 jeweils 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr

für Auszubildende mit einer regulären dreijährigen Ausbildungszeit sowie mit einem verkürzten Ausbildungsvertrag aufgrund der Anrechnung einer Vorbildung (z. B. Abitur)

 

Montag, 09.09.2024 bis Mittwoch, 11.09.2024 jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

für Auszubildende, die sich zu einer vorzeitigen Prüfung anmelden möchten (leistungsabhängig)

 

Sie können generell im angegebenen Zeitraum Terminwünsche angeben. Bitte dann auch einen Alternativtermin nennen. Und kommen Sie bitte möglichst in der berufschulfreien Zeit.

 

Ort: Tierärztekammer Berlin, Littenstr. 108, 10179 Berlin

(S- u. U-Bahnhof Alexanderplatz, Jannowitzbrücke und U-Bahnhof Klosterstraße)

 

Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular der Tierärztekammer Berlin:

https://www.tieraerztekammer-berlin.de/tiermed-fa/vertraege/581-anmeldung-zur-abschlusspruefung.html

Bringen Sie zur Anmeldung alle im Anmeldeformular angegebenen Unterlagen mit. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen zum Anmeldetermin vollständig sind. Ein Nachreichen von fehlenden Unterlagen ist nicht möglich.*.

*Ausnahme: Wer sich zu einer vorzeitigen Abschlussprüfung anmeldet und die Zwischenprüfung erst im Herbst 2024 absolviert.

 

Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung:

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen [§ 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG],

1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2. wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die auszubildende Person noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten hat (§ 43 Abs. 1 BBiG).

Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen:

(1)  Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend (§45 Abs. 1 BBiG).

(2) Eine vorzeitige Prüfungszulassung nach § 45 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn dem Auszubildenden von der Berufsschule und von dem Ausbildenden „über dem Durchschnitt“ liegende Leistungen und regelmäßiger Berufsschulunterricht (weniger als 10 % Fehlzeiten) bescheinigt werden. Die in der Berufsschule erbrachten Leistungen liegen über dem Durchschnitt, wenn in allen Fächern, Lernfeldern und Projekten ein Durchschnitt von mindestens 2,0 – gewichtete Noten im Sinne der Berufsschulordnung - erzielt wur