Qualzucht
Was ist Qualzucht (§ 11b Tierschutzgesetz)?
Qualzucht ist weder ein wissenschaftlicher Begriff noch im Gesetz zu finden; oft wird auch von Extrem- oder Defektzucht gesprochen.
Im Qualzucht-Gutachten von 1999 des „Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ (jetzt BMLEH) steht: „Der Tatbestand des § 11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in zuchtbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind“.
Ein besonders bekanntes Beispiel ist die Brachycephalie, die Kurzköpfigkeit. Als prominentester Vertreter ist hier der Mops zu nennen. Aber auch die Französische Bulldogge, Perserkatzen und Kaninchen sollen durch ihren runden niedlichen Kopf, die großen runden Augen und die kleine kurze Nase das Kindchenschema bedienen. Auch die Ausprägung der Fellfarbe kann mit genetischen Defekten einhergehen, die die Gesundheit der Tiere erheblich einschränken oder sogar tödlich sind. Ebenso betroffen sind andere Heimtiere und nahezu alle äußeren Merkmale, auf die gezüchtet wird. Leider sind diese gewünschten äußeren Veränderungen nur zu oft auch mit unerwünschten und verdeckten Defekten verbunden. Viele dieser Erbfehler und Erbkrankheiten wurden bereits im o. g. Qualzuchtgutachten beschrieben und bewertet. Aber es wurden längst nicht alle betroffenen Tierarten berücksichtigt und der Stand der Erkenntnisse hat sich seither entscheidend weiterentwickelt. So informieren Vereine und Kampagnen (s. unten aufgeführt) auch über landwirtschaftliche Nutztiere wie Milchkühe, Masttiere, Legehennen und Schafe. Diese Tiere sind zum großen Teil zur Steigerung der Produktionsleistung genetisch/züchterisch so verändert worden, dass dies auf Kosten ihrer Gesundheit geht und sie dadurch Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt sind.
Seit dem 01.01.2022 ist mit der Überarbeitung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen in Kraft getreten. Auch wenn die Kriterien für ein Ausstellungsverbot anhand des §11b TierSchG abgeleitet werden können, ist die Umsetzung des §10 TierSchHuV für Tiere mit nicht äußerlich sichtbaren Defekten in der Praxis schwierig. Es müssen daher klare Kriterien und Handreichungen für Vor-Ort Kontrollen erarbeitet werden.
Das Verbot gilt auch für andere Veranstaltungen, auf denen Hunde verglichen oder geprüft werden (z. B. Hundesportveranstaltungen). Auch andere Tierarten können in Einzelfällen von Ausstellungen ausgeschlossen werden, wenn Qualzuchtmerkmale gemäß §11b TierSchG auftreten oder wahrscheinlich sind. Dies kann auch auf Werbung und Film bezogen werden, sodass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht in den Medien eingesetzt werden sollten, um Profit zu generieren.
Was Tierärzt:innen tun! Was Sie tun können!
Als Tierärzteschaft ist unser Ziel: Vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tiere. Um das zu erreichen, muss das Bewusstsein dafür geschärft werden, welchen Schmerzen, Leiden und Schäden die Tiere durch die “niedlichen”, kuriosen oder produktiven Veränderungen ausgesetzt sein können. Eine Reihe von Aufklärungskampagnen, Informationsmaterialien und Fortbildungsveranstaltungen werden dazu immer mehr platziert, um das Umdenken voranzubringen. Die Bundestierärztekammer informiert beispielsweise auf ihrer Website über Qualzuchten und bietet Informationen für Tierärzt:innen an. Unter “Kampagnen und Initiativen” zum Thema Qualzucht finden Sie weitere Informationen.
Machen Sie mit!
Als Mensch in Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Als Tierärzt:in im Sinne des Ethik-Kodex der Tierärzteschaft in Deutschland.
Denn: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.” (§ 1 des Tierschutzgesetzes).
Kampagnen und Initiativen:
Bundestierärztekammer (BTK): Hier erhalten Sie Informationen über Qualzuchten.
Qualzucht-Evidenz Netzwerk gGmbH (QUEN):
Die Datenbank QUEN wird kontinuierlich ergänzt und in Kooperation mit europäischen und internationalen Partner:innen als gGmbH betrieben.
Tierwohl statt Lifestyle e.V.: Der Verein für Förderung des Tierschutzes leistet Aufklärungsarbeit zu Qualzuchten; weitere Informationen: https://tierwohl-statt-lifestyle.de/qualzucht-kampagnen.
Lifestyle oder Lebewesen: Tierschutzkampagne der Landestierschutzbeauftragten von Brandenburg und viele Weitere!
Fragen Sie uns gerne nach weiteren Informationen