Ausbildung TFA

TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Ausbildung TFA

TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Ausbildungsberuf
Tiermedizinische/r Fachangestellte/r (TFA)

Berufsbild

Ausbildungsdauer:

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet:

Tiermedizinische Fachangestellte sind vorwiegend in Tierarztpraxen sowie Tierkliniken tätig. Sie werden auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in der tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und des Veterinärwesens beschäftigt.

Berufliche Qualifikationen:

Die Tätigkeitsbereiche der Tiermedizinischen Fachangestellten liegen insbesondere in der Assistenz bei der Untersuchung und Behandlung von Tieren, der Betreuung von Patienten und Tierhaltern sowie in der Betriebsorganisation und -verwaltung.

Tiermedizinische Fachangestellte

  • assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen,
  • betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung,
  • versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Unterbringung,
  • sorgen für tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren,
  • beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
  • führen Hygienemaßnahmen durch, schützen sich und andere vor Infektionen und Seuchen
  • erstellen Röntgenaufnahmen,  führen Laborarbeiten durch, beraten und betreuen Tierhalter und Tierhalterinnen,
  • informieren Tierhalter und Tierhalterinnen über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation,
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
  • wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit,
  • führen Verwaltungsarbeiten durch,
  • dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
  • ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
  • arbeiten team- und prozessorientiert

Zuständigkeit der Tierärztekammer

Die Tierärztekammer Berlin kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten in Berlin.  Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen vor allem die Beratung und Betreuung der Parteien des Berufsausbildungsvertrages sowie die Überwachung der Ausbildungsverhältnisse. Ansprechpartnerin ist die Ausbildungsberaterin.

Carolin Schwarzkopf, 030-315 09 178, telefonische Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen

Berufsbildungsgesetz
Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten (TiermedFAngAusbV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Prüfungs- und Umschulungsordnung der Tierärztekammer Berlin
Ausbildungsverordnung
Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte

*Bei Klick auf den Button „Link Öffnen“ verlassen Sie die Webseite der Tierärztekammer. Für die Inhalte von Drittseiten, übernimmt die Tierärztekammer keine Gewähr.

Informationen zur Berufsausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten

Mit den „Informationen zur Berufsausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten“ möchten Fragen zur Berufsausbildung beantworten und Sie über Neuerung auf dem Laufenden halten. Wir haben versucht viele Themen aus unserer Beratungspraxis aufzugreifen und für Sie aufzubereiten. Natürlich verfolgen wir damit auch den Selbstzweck, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Aus dem Grund sind, wenn möglich, die Bezüge zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen genannt. Die Sammlung wird erweitert und geändert, wenn sich aus der Beratungspraxis neue Aspekte ergeben.

Ausbildungsberaterin
Caroline Schwarzkopf
Tel.: 030 315 09 178 oder
Schwarzkopf@tieraerztekammer-berlin.de

Informationen zur Berufsausbildung von TFA

Informationen und Ausbildungsunterlagen für Auszubildende

Berufsschule

OSZ Oberstufenzentrum Gesundheit I
Schwyzerstr. 6-8
13349 Berlin

Fehlzeitenregelung
Ausbildungsverkürzung und frühere Abschlussprüfung
Berichtsheft
Richtlinien (Erläuterungen und Hinweise)
Tabelle der Monatsberichte
Ausbildungsinhalte
Monatsprotokoll
Beispiele zur Berichtsheftführung
Betrieblicher Ausbildungsplan

Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten/ zum Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522ff.) ist von der ausbildenden Tierärztin/dem ausbildenden Tierarzt für jeden Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans zu erstellen und zu führen.

Dieser Ausbildungsplan ist wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG) und der/dem Auszubildenden mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses auszuhändigen. Während der gesamten Ausbildung hat die ausbildende Tierärztin/der ausbildende Tierarzt diesen Plan zu führen und zeitnah Eintragungen vorzunehmen!

Der Ausbildungsplan ist als Anlage des Ausbildungsvertrages mit diesem der Kammer zu Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen. Ohne den betrieblichen Ausbildungsplan kann keine Eintragung erfolgen.

Bitte verwenden Sie die Druckvorlage und gehen wie folgt vor:

Seite 1: Hier sind die Angaben zum individuellen Ausbildungsvertrag einzutragen.

Seite 2-17: Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten in der Spalte betriebliche Ergänzungen/Besonderheiten an, wie/wann/wo Sie bestimmte Ausbildungs- inhalte planen, zu vermitteln (= Individualisieren des Ausbildungsplans).

Planung Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan
Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan
Einstiegsqualifizierung
Link zur Bundesagentur für Arbeit
Mindestinhalte für die sachliche Gliederung einer Einstiegsqualifizierung
Antrag auf Leistungen an die Arbeitsagentur
Bestätigung der Anmeldung zur Sozialversicherung
Förderung der Berufsausbildung
Zuschüsse vom Land Berlin für Unternehmen

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Informationen und Ausbildungsunterlagen für Tierärztinnen und Tierärzte

Checkliste Ausbildungsbeginn
Ausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung

Prüfungen

Zwischenprüfung

Termine
Fristen zur Anmeldung
Formulare
Prüfungsordnung ZP

Verlinkung

Abschlussprüfung

Termine
Fristen zur Anmeldung
Formulare
Ergebnisse
Prüfungsordnung
Nachteilsausgleich
Antrag

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Ausschuss für Fort- und Weiterbildung

Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung beschäftigt sich mit folgenden Aufgaben:

  • Aktualisierungen der Weiterbildungsordnung insbesondere der Anlage
    1 und 2 mit dem Ziel der bundesweiten Harmonisierung
  • Bearbeitung von Anträgen zu Weiterbildungsprüfungen in
    Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin der Tierärztekammer Berlin
  • Beratung des Vorstandes zu allen Fragen der Fort- und Weiterbildung


Kolleginnen und Kollegen, die Interesse daran haben, die Fort- und Weiterbildung für Tierärztinnen und Tierärzte in Berlin aktiv mitzugestalten, laden wir herzlich ein, sich bei uns zu melden.

Finanz- und Haushaltsausschuss

Der Finanz- und Haushaltsausschuss berät die Tierärztekammer Berlin in der Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung die finanzielle Stabilität und Entwicklung der Tierärztekammer Berlin zu gewährleisten.

Die Aufgaben des Ausschusses beinhalten die Analyse und Kontrolle der aktuellen finanziellen Situation, die Prognose zukünftiger Einnahmen und Ausgaben sowie die Festlegung von finanziellen Zielen und Prioritäten. Dies umfasst die Kontrolle des Finanzplans und die Entscheidungsfindung bezüglich finanzieller Angelegenheiten. Der Haushaltsausschuss ist auch verantwortlich für die Entscheidung über Anträge bezüglich der Kammerbeiträge und spricht Empfehlungen zur Haushaltsplanung sowie dem Jahresabschluss aus, die dann in der Delegiertenversammlung diskutiert und entschieden werden.

Ausschuss für Tierschutz und Tierschutzethik

Im Ausschuss werden aktuelle, aber auch grundsätzliche tierschutzrelevante Themen diskutiert. So können zum Beispiel Presserklärungen entstehen, Informationsmaterialien entwickelt oder Fortbildungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Relevante Themengebiete ergeben sich aus dem Zusammenleben von Mensch und Tier. Einige Stichworte aus dem umfangreichen Aufgabengebiet Tierschutz sind Qualzucht, Sachkunde in der Heimtierhaltung, Animal Hoarding, Tiere in Zoo und Zirkus, lebende Tiere in der Kunst, Stadttaubenmanagement, Wildtiere in der Stadt, Euthanasie und viele mehr.

Im Bereich der Tierschutzethik sollen jene moralischen Probleme thematisiert werden, die sich im Umgang der Menschen mit den Tieren ergeben. Das Töten von Tieren aus den unterschiedlichsten Gründen soll dabei genauso zur Sprache kommen, wie die unzähligen Arten der Nutzung. Das Verhältnis von Mensch und Tier muss reflektiert und die Tiere mit ihren speziellen Bedürfnissen in die moralische Gesellschaft der Menschen einbezogen werden.

Ausschuss für Berufs- und Standesrecht

Der Ausschuss für Berufs-und Standesrecht wird bei Pflichtverletzungen nach dem Berliner Heilberufekammergesetz eines Tierarztes oder einer Tierärztin hinzugerufen. Es wird dann beraten, ob und in welchem Ausmaß eine Pflicht verletzt wurde und er berät den Vorstand im Hinblick auf Sanktionen. Außerdem ist er involviert in die stetige Aktualität und Anpassungen der verschiedenen Verordnungen, die aus dem Berliner Heilberufekammergesetz hervorgehen.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Vorstand und die Geschäftsstelle bei allen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztekammer. Dabei stehen unter anderem die folgenden Themen und Projekte immer wieder auf der Tagesordnung: Messeauftritte und Infoveranstaltungen (z.B. die Grüne Woche oder beim Tag der offenen Tür an der FU Berlin), Infoblattgestaltung, die Kammerhomepage oder auch die Erarbeitung von Pressemitteilungen.

Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss kommt zusammen, wenn es zwischen zwei Kammermitgliedern (Tierärzte) zu größeren Differenzen kommt. Dieser „schlichtete“ dann nach Möglichkeit, wie der Name es schon sagt, den Konflikt.

Ausschuss für Versuchstierkunde

Der Ausschuss für Versuchstierkunde befasst sich mit versuchstierkundlichen Themen mit dem Fokus des Tierschutzes und der kontinuierlichen Verbesserung von Tierversuchen. Dazu hat der Ausschuss in der Vergangenheit Empfehlungen und Stellungnahmen zur Einschätzung von Belastungen im Tierversuch und deren Verminderung durch Refinement und versuchsvorbereitendes Training, zur Aus,- Fort- und Weiterbildung und Erlangung der Fachkunde sowie zur Culture of Care und den klassischen 3 R der Versuchstierkunde (Reduction, Replacement & Refinement) erarbeitet. Darüber hinaus berät unser Ausschuss zu den gesetzlichen Grundlagen und Gesetzesänderungen und erarbeitet berufspolitisch relevanten Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen. Seit 2012 organisiert der Ausschuss den eintägigen Workshop „Versuchstierkunde“ als Programmpunkt des Leipziger Tierärztekongresses.

Wenden Sie sich bei einem Verstoß
gegen das Tierschutzgesetzt bitte an
Ihr zuständiges Veterinäramt!