Ausbildung TFA
TIERÄRZTEKAMMER BERLIN
Ausbildung TFA
TIERÄRZTEKAMMER BERLIN
Ausbildungsberuf
Tiermedizinische/r Fachangestellte/r (TFA)
Berufsbild
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet:
Tiermedizinische Fachangestellte sind vorwiegend in Tierarztpraxen sowie Tierkliniken tätig. Sie werden auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in der tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und des Veterinärwesens beschäftigt.
Berufliche Qualifikationen:
Die Tätigkeitsbereiche der Tiermedizinischen Fachangestellten liegen insbesondere in der Assistenz bei der Untersuchung und Behandlung von Tieren, der Betreuung von Patienten und Tierhaltern sowie in der Betriebsorganisation und -verwaltung.
Tiermedizinische Fachangestellte
- assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen,
- betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung,
- versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Unterbringung,
- sorgen für tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren,
- beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
- führen Hygienemaßnahmen durch, schützen sich und andere vor Infektionen und Seuchen
- erstellen Röntgenaufnahmen, führen Laborarbeiten durch, beraten und betreuen Tierhalter und Tierhalterinnen,
- informieren Tierhalter und Tierhalterinnen über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation,
- organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
- wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit,
- führen Verwaltungsarbeiten durch,
- dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
- ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
- beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
- arbeiten team- und prozessorientiert
Zuständigkeit der Tierärztekammer
Die Tierärztekammer Berlin kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten in Berlin. Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen vor allem die Beratung und Betreuung der Parteien des Berufsausbildungsvertrages sowie die Überwachung der Ausbildungsverhältnisse. Ansprechpartnerin ist die Ausbildungsberaterin.
Carolin Schwarzkopf, 030-315 09 178, telefonische Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
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Informationen zur Berufsausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten
Mit den „Informationen zur Berufsausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten“ möchten Fragen zur Berufsausbildung beantworten und Sie über Neuerung auf dem Laufenden halten. Wir haben versucht viele Themen aus unserer Beratungspraxis aufzugreifen und für Sie aufzubereiten. Natürlich verfolgen wir damit auch den Selbstzweck, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Aus dem Grund sind, wenn möglich, die Bezüge zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen genannt. Die Sammlung wird erweitert und geändert, wenn sich aus der Beratungspraxis neue Aspekte ergeben.
Ausbildungsberaterin
Caroline Schwarzkopf
Tel.: 030 315 09 178 oder
Schwarzkopf@tieraerztekammer-berlin.de
Informationen und Ausbildungsunterlagen für Auszubildende
OSZ Oberstufenzentrum Gesundheit I
Schwyzerstr. 6-8
13349 Berlin
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten/ zum Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522ff.) ist von der ausbildenden Tierärztin/dem ausbildenden Tierarzt für jeden Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans zu erstellen und zu führen.
Dieser Ausbildungsplan ist wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG) und der/dem Auszubildenden mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses auszuhändigen. Während der gesamten Ausbildung hat die ausbildende Tierärztin/der ausbildende Tierarzt diesen Plan zu führen und zeitnah Eintragungen vorzunehmen!
Der Ausbildungsplan ist als Anlage des Ausbildungsvertrages mit diesem der Kammer zu Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen. Ohne den betrieblichen Ausbildungsplan kann keine Eintragung erfolgen.
Bitte verwenden Sie die Druckvorlage und gehen wie folgt vor:
Seite 1: Hier sind die Angaben zum individuellen Ausbildungsvertrag einzutragen.
Seite 2-17: Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten in der Spalte betriebliche Ergänzungen/Besonderheiten an, wie/wann/wo Sie bestimmte Ausbildungs- inhalte planen, zu vermitteln (= Individualisieren des Ausbildungsplans).
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Informationen und Ausbildungsunterlagen für Tierärztinnen und Tierärzte
Prüfungen
Zwischenprüfung
Termine
Fristen zur Anmeldung
Formulare
Prüfungsordnung ZP
Abschlussprüfung
Termine
Fristen zur Anmeldung
Formulare
Ergebnisse
Prüfungsordnung
Nachteilsausgleich
Antrag
Ausbildungsplatz zur TFMA (m,w,d) – Marzahn-Hellersdorf
Ausbildungsplatz zur TFMA m,w,d im Oststeil der Stadt in unserer Tierarztpraxis zum nächsten Semester Was wir bieten: eine fundierte Ausbildung in
Ausbildungsangebot TFA (m/w/d) – Wilmersdorf – König
Hey, was geht, bist Du unser neuer Azubi zum/r TFA? Tierarztpraxis Dr. H. G. KönigHohenzollerndamm 114 A14199 Berlin E-Mail: mail@drkoenig.orgTelefon:
Ausbildungsangebot TFA – Kleintierpraxis in Marzahn-Hellersdorf
Inhabergeführte Kleintierpraxis in Marzahn-Hellersdorf sucht ab dem Frühjahr 2025 eine/n Auszubildenden (m/w/d). Sie sollten volljährig sein, die deutsche Sprache sicher
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