Gutachten
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) BMEL 1999
Das Gutachten soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier. Es muss ein Umdenken einsetzen, um die negativen Auswirkungen von Extremzüchtungen und Übertypisierungen zurückzudrängen. umdenken.tierzuliebe. Im Gutachten werden die Zuchtziele, soweit sie mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind, zunächst allgemein und dann im Einzelnen besprochen und Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Es handelt sich um züchterisch geförderte Defektgene oder deren Auswirkungen sowie durch wenige oder mehrere Gene bedingte Merkmalsausprägungen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden bewirken oder die mit krankhaften Zuständen gekoppelt sind.Wenn Sie daran denken, sich ein Heimtier anzuschaffen, sei es Hund oder Katze, Kaninchen oder Vögel, dient dieses Gutachten auch für Sie als Orientierung.
Für Tierärztinnen und Tierärzte ist es hilfreich, um insbesondere zukünftige Tierbesitzer*innen über problematische Züchtungen aufzuklären und Alternativvorschläge zu machen.
Die Zucht von Schauwellensittichen
Qualzucht und Tierleid oder zukunftsträchtiges Hobby?
Eine kritische tierschutzrechtliche Beurteilung basierend auf wissenschaftlichen Publikationen, züchterischen Erkenntnissen und definierten Zuchtstandards mit besonderem Augenmerk auf § 11b TierSchG (Verbot von Qualzucht) von der Tierärztin Jessica Koser.
Das vollständige Gutachten lesen Sie hier.
Quelle: File:Azulceleste.jpg - Wikimedia Commons