Tierärztekammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstr. 108
10179 Berlin

Präsident: Dr. Tobias Ripp
Vizepräsident: Dr. Lutz Zengerling
Geschäftsführerin: Lena Bollinger
 Telefon  Berufsrecht / Weiterbildung (030) 844 18 598 / +49 171 8313528
Melde- / Beitragswesen (030) 312 18 75
Ausbildung / tierm.- Fachangestellte (030) 315 09 178
 Fax Allgemein  (030) 312 60 52

Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Konto-Nr. 0002097826
BLZ 300 606 01
IBAN DE03 3006 0601 0002 0978 26
BIC (Swift Code) DAAEDEDD

Die Tierärztekammer Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird nach Berliner Kammergesetz durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin, Oranienstr. 106, 10969 Berlin.

Haftungsausschluss:
Die Tierärztekammer Berlin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf ihren Internet-Seiten.

Die Tierärztekammer Berlin haftet insbesondere nicht für Fehler bei der Übertragung von Schriftstücken oder auf Grund einer unbefugten Veränderung der Angaben durch Dritte.

Sie ist auch nicht verantwortlich für den Inhalt anderer WWW-Seiten, auf die durch Links verwiesen wird.

Soweit Regelungen, Verordnungen und Gesetze wiedergegeben werden, ist allein die amtliche Bekanntmachung maßgeblich

Ausschuss für Fort- und Weiterbildung

Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung beschäftigt sich mit folgenden Aufgaben:

  • Aktualisierungen der Weiterbildungsordnung insbesondere der Anlage
    1 und 2 mit dem Ziel der bundesweiten Harmonisierung
  • Bearbeitung von Anträgen zu Weiterbildungsprüfungen in
    Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin der Tierärztekammer Berlin
  • Beratung des Vorstandes zu allen Fragen der Fort- und Weiterbildung


Kolleginnen und Kollegen, die Interesse daran haben, die Fort- und Weiterbildung für Tierärztinnen und Tierärzte in Berlin aktiv mitzugestalten, laden wir herzlich ein, sich bei uns zu melden.

Finanz- und Haushaltsausschuss

Der Finanz- und Haushaltsausschuss berät die Tierärztekammer Berlin in der Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung die finanzielle Stabilität und Entwicklung der Tierärztekammer Berlin zu gewährleisten.

Die Aufgaben des Ausschusses beinhalten die Analyse und Kontrolle der aktuellen finanziellen Situation, die Prognose zukünftiger Einnahmen und Ausgaben sowie die Festlegung von finanziellen Zielen und Prioritäten. Dies umfasst die Kontrolle des Finanzplans und die Entscheidungsfindung bezüglich finanzieller Angelegenheiten. Der Haushaltsausschuss ist auch verantwortlich für die Entscheidung über Anträge bezüglich der Kammerbeiträge und spricht Empfehlungen zur Haushaltsplanung sowie dem Jahresabschluss aus, die dann in der Delegiertenversammlung diskutiert und entschieden werden.

Ausschuss für Tierschutz und Tierschutzethik

Im Ausschuss werden aktuelle, aber auch grundsätzliche tierschutzrelevante Themen diskutiert. So können zum Beispiel Presserklärungen entstehen, Informationsmaterialien entwickelt oder Fortbildungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Relevante Themengebiete ergeben sich aus dem Zusammenleben von Mensch und Tier. Einige Stichworte aus dem umfangreichen Aufgabengebiet Tierschutz sind Qualzucht, Sachkunde in der Heimtierhaltung, Animal Hoarding, Tiere in Zoo und Zirkus, lebende Tiere in der Kunst, Stadttaubenmanagement, Wildtiere in der Stadt, Euthanasie und viele mehr.

Im Bereich der Tierschutzethik sollen jene moralischen Probleme thematisiert werden, die sich im Umgang der Menschen mit den Tieren ergeben. Das Töten von Tieren aus den unterschiedlichsten Gründen soll dabei genauso zur Sprache kommen, wie die unzähligen Arten der Nutzung. Das Verhältnis von Mensch und Tier muss reflektiert und die Tiere mit ihren speziellen Bedürfnissen in die moralische Gesellschaft der Menschen einbezogen werden.

Ausschuss für Berufs- und Standesrecht

Der Ausschuss für Berufs-und Standesrecht wird bei Pflichtverletzungen nach dem Berliner Heilberufekammergesetz eines Tierarztes oder einer Tierärztin hinzugerufen. Es wird dann beraten, ob und in welchem Ausmaß eine Pflicht verletzt wurde und er berät den Vorstand im Hinblick auf Sanktionen. Außerdem ist er involviert in die stetige Aktualität und Anpassungen der verschiedenen Verordnungen, die aus dem Berliner Heilberufekammergesetz hervorgehen.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Vorstand und die Geschäftsstelle bei allen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztekammer. Dabei stehen unter anderem die folgenden Themen und Projekte immer wieder auf der Tagesordnung: Messeauftritte und Infoveranstaltungen (z.B. die Grüne Woche oder beim Tag der offenen Tür an der FU Berlin), Infoblattgestaltung, die Kammerhomepage oder auch die Erarbeitung von Pressemitteilungen.

Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss kommt zusammen, wenn es zwischen zwei Kammermitgliedern (Tierärzte) zu größeren Differenzen kommt. Dieser „schlichtete“ dann nach Möglichkeit, wie der Name es schon sagt, den Konflikt.

Ausschuss für Versuchstierkunde

Der Ausschuss für Versuchstierkunde befasst sich mit versuchstierkundlichen Themen mit dem Fokus des Tierschutzes und der kontinuierlichen Verbesserung von Tierversuchen. Dazu hat der Ausschuss in der Vergangenheit Empfehlungen und Stellungnahmen zur Einschätzung von Belastungen im Tierversuch und deren Verminderung durch Refinement und versuchsvorbereitendes Training, zur Aus,- Fort- und Weiterbildung und Erlangung der Fachkunde sowie zur Culture of Care und den klassischen 3 R der Versuchstierkunde (Reduction, Replacement & Refinement) erarbeitet. Darüber hinaus berät unser Ausschuss zu den gesetzlichen Grundlagen und Gesetzesänderungen und erarbeitet berufspolitisch relevanten Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen. Seit 2012 organisiert der Ausschuss den eintägigen Workshop „Versuchstierkunde“ als Programmpunkt des Leipziger Tierärztekongresses.

Wenden Sie sich bei einem Verstoß
gegen das Tierschutzgesetzt bitte an
Ihr zuständiges Veterinäramt!