Gebührenordnung (GOT)

TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Gebührenordnung (GOT)

TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Was ist die GOT?

Die Regelung der Vergütung für Tierärzte in Deutschland ist in der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) geregelt. Die GOT legt die Gebührensätze für tierärztliche Leistungen fest und regelt somit die Honorare, die Tierärzte für ihre Dienstleistungen berechnen dürfen. Die Gebührenordnung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Abrechnung von tierärztlichen Leistungen. Sie ist bindend für alle Tierärzte.
Die GOT umfasst verschiedene Leistungen, von der allgemeinen Untersuchung über chirurgische Eingriffe bis hin zu Laboruntersuchungen und Impfungen. Die konkreten Gebührensätze können je nach Art und Umfang der Leistung variieren. Tierärzte sind verpflichtet, die Gebührenordnung einzuhalten, können jedoch in bestimmten Fällen individuelle Vereinbarungen mit den Tierhaltern, wie Rinderbetrieben als Bestandsbetreuung treffen.
Es ist ratsam, im Vorfeld einer tierärztlichen Behandlung oder Untersuchung die voraussichtlichen Kosten zu besprechen und gegebenenfalls eine Kostenschätzung einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wie ist die GOT aufgebaut?

In den ersten Paragraphen werden die grundlegenden Regeln erklärt. Diese Paragraphen sollten IMMER auch gelesen werden. Wichtig: alle Preise sind immer Netto Preise. Danach kommt Teil A mit den allgemeinen Leistungen. Daraus muss IMMER etwas auf jeder Rechnung abgerechnet werden, wie zum Beispiel eine allgemeine Untersuchung oder eine Folgeuntersuchung. In Teil B und C kommen dann speziellere Untersuchungen dazu, diese können hinzugefügt werden. Im hinteren GOT Teil findet der Besitzer auch Abrechnungsbeispiele, die das absolute Minimum darstellen, was für bestimmte Leistungen abgerechnet werden muss.

Wieviel darf oder muss der Tierarzt abrechnen?

Die Höhe der Gebühren kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität der durchgeführten Maßnahmen, der Qualifikation und damit die Qualität des Tierarztes, der Zeitaufwand, die Art der Tierart (Kleintier, Großtier, Exoten usw.), Schwierigkeit und Kooperativität des Handling des Tieres und regionale Unterschiede. Die GOT gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen Tierärzte ihre Honorare festsetzen dürfen. Auf der Abrechnung muss dabei hinter jedem Posten die Ziffer der GOT Nummer stehen, die berechnet wurde. Dies dient der Transparenz für den Besitzer.

  1. Zusatzgebühren für den Notdienst:
    Die GOT sieht vor, dass für tierärztliche Leistungen im Notdienst zusätzliche Gebühren berechnet werden müssen. Diese Zusatzgebühren sollen den erhöhten Aufwand und die Verfügbarkeit außerhalb der regulären Sprechzeiten kompensieren. Derzeit liegt die Notdienstpauschale bei 50 Euro netto in der Zeit zwischen 18 Uhr und 8 Uhr morgens und von 18 Uhr freitags bis Montag Morgen um 8 Uhr. An Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.
  2. Anfahrtskosten:
    Falls der Tierarzt zu Ihnen nach Hause oder in den Stall kommt, fallen Anfahrtskosten an. Diese sollten transparent kommuniziert werden. Mindestens liegen diese aber immer bei 14 Euro netto pro Besitzer, ansonsten bei 3,50 Euro pro Doppelkilometer.
  3. Hausbesuchsgebühr:
    Kommt der Tierarzt nach Hause wird pro Besitzer die Hausbesuchsgebühr fällig. Gerade in der Pferdeszene führt dies zu viel Kontroversen, weil hier ein Besuch im Stall normal ist. Trotzdem ist die derzeitige Rechtsprechung eindeutig: pro Besitzer muss diese erhoben werden. Tut der Tierarzt dies nicht, macht er sich strafbar.
  4. Genereller Satz:
    Der Tierarzt darf frei wählen, welchen Satz er nimmt. Mindestens der einfache, maximal der dreifache. Dazwischen ist auch der 1,83fache oder der 2,45fache Satz möglich. Pro Behandlungspunkt kann auch dieser variieren und muss nicht identisch auf der ganzen Rechnung sein. Auch die Abrechnung des vierfachen Satzes ist möglich, muss aber vorher vor der Behandlung schriftlich festgehalten werden.
  5. Auslagen:
    Wird ein Labor beauftragt und Sie zahlen gleich beim Tierarzt die Kosten dafür, so muss dieser die Kosten, die er an das Labor bezahlt ohne Aufschlag an Sie weiterreichen. Bekommen Sie vom Labor oder auch der Pathologie die Rechnung nach Hause, ist der Preis höher und beinhaltet einen Aufschlag. Welche Variante der Tierarzt in seiner Praxis anbietet bleibt ihm überlassen. Die Besprechung und Auswertung der Befunde, auch Fremdbefunde anderer Praxen, darf Ihnen der Tierarzt natürlich in Rechnung stellen.

Wie lese ich die GOT richtig?

Zu beachten ist, dass die Kosten beispielweise einer Kastration nicht nur die Ziffer der Kastration sind. Hinzu kommen neben den Medikamenten und dem Verbrauchsmaterial noch die Narkose, Injektionen, die Überwachung in der Narkose, eventuell eine Wundnaht oder ähnliches hinzukommt. Ist die OP aufwendig, ist der Satz eventuell höher aufgrund der benötigten Zeit. Viele Besitzer begehen den Fehler und finden einen Posten, der ihrem Wunsch entspricht. Ist der Kostenvoranschlag dann höher, steht der Tierarzt gerne als „Abzocker“ da. Sie übersehen dabei aber, dass auch beim Menschen bei einer Zahnbehandlung die Untersuchung, die Lokalanästhesie, die Nervenanästhesie, Röntgenbilder, das Material und die eigentliche Zahnextraktion mit Wundbehandlung zusammenkommen. Dies ist beim Tier nicht anders. Der Posten „Zahnextraktion“ allein macht nicht den Betrag aus, den Sie erwarten können.

Zudem müssen Humanmediziner keine Umsatzsteuer zahlen und keine aufwendige Medikamentenbevorratung im großen Stil vorhalten. Ein Vergleich ist also kaum möglich.

Hier finden Sie ein Exemplar der GOT, was gleichzeitig juristische Erklärungen liefert:

Ausschuss für Fort- und Weiterbildung

Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung beschäftigt sich mit folgenden Aufgaben:

  • Aktualisierungen der Weiterbildungsordnung insbesondere der Anlage
    1 und 2 mit dem Ziel der bundesweiten Harmonisierung
  • Bearbeitung von Anträgen zu Weiterbildungsprüfungen in
    Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin der Tierärztekammer Berlin
  • Beratung des Vorstandes zu allen Fragen der Fort- und Weiterbildung


Kolleginnen und Kollegen, die Interesse daran haben, die Fort- und Weiterbildung für Tierärztinnen und Tierärzte in Berlin aktiv mitzugestalten, laden wir herzlich ein, sich bei uns zu melden.

Finanz- und Haushaltsausschuss

Der Finanz- und Haushaltsausschuss berät die Tierärztekammer Berlin in der Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung die finanzielle Stabilität und Entwicklung der Tierärztekammer Berlin zu gewährleisten.

Die Aufgaben des Ausschusses beinhalten die Analyse und Kontrolle der aktuellen finanziellen Situation, die Prognose zukünftiger Einnahmen und Ausgaben sowie die Festlegung von finanziellen Zielen und Prioritäten. Dies umfasst die Kontrolle des Finanzplans und die Entscheidungsfindung bezüglich finanzieller Angelegenheiten. Der Haushaltsausschuss ist auch verantwortlich für die Entscheidung über Anträge bezüglich der Kammerbeiträge und spricht Empfehlungen zur Haushaltsplanung sowie dem Jahresabschluss aus, die dann in der Delegiertenversammlung diskutiert und entschieden werden.

Ausschuss für Tierschutz und Tierschutzethik

Im Ausschuss werden aktuelle, aber auch grundsätzliche tierschutzrelevante Themen diskutiert. So können zum Beispiel Presserklärungen entstehen, Informationsmaterialien entwickelt oder Fortbildungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Relevante Themengebiete ergeben sich aus dem Zusammenleben von Mensch und Tier. Einige Stichworte aus dem umfangreichen Aufgabengebiet Tierschutz sind Qualzucht, Sachkunde in der Heimtierhaltung, Animal Hoarding, Tiere in Zoo und Zirkus, lebende Tiere in der Kunst, Stadttaubenmanagement, Wildtiere in der Stadt, Euthanasie und viele mehr.

Im Bereich der Tierschutzethik sollen jene moralischen Probleme thematisiert werden, die sich im Umgang der Menschen mit den Tieren ergeben. Das Töten von Tieren aus den unterschiedlichsten Gründen soll dabei genauso zur Sprache kommen, wie die unzähligen Arten der Nutzung. Das Verhältnis von Mensch und Tier muss reflektiert und die Tiere mit ihren speziellen Bedürfnissen in die moralische Gesellschaft der Menschen einbezogen werden.

Ausschuss für Berufs- und Standesrecht

Der Ausschuss für Berufs-und Standesrecht wird bei Pflichtverletzungen nach dem Berliner Heilberufekammergesetz eines Tierarztes oder einer Tierärztin hinzugerufen. Es wird dann beraten, ob und in welchem Ausmaß eine Pflicht verletzt wurde und er berät den Vorstand im Hinblick auf Sanktionen. Außerdem ist er involviert in die stetige Aktualität und Anpassungen der verschiedenen Verordnungen, die aus dem Berliner Heilberufekammergesetz hervorgehen.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Vorstand und die Geschäftsstelle bei allen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztekammer. Dabei stehen unter anderem die folgenden Themen und Projekte immer wieder auf der Tagesordnung: Messeauftritte und Infoveranstaltungen (z.B. die Grüne Woche oder beim Tag der offenen Tür an der FU Berlin), Infoblattgestaltung, die Kammerhomepage oder auch die Erarbeitung von Pressemitteilungen.

Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss kommt zusammen, wenn es zwischen zwei Kammermitgliedern (Tierärzte) zu größeren Differenzen kommt. Dieser „schlichtete“ dann nach Möglichkeit, wie der Name es schon sagt, den Konflikt.

Ausschuss für Versuchstierkunde

Der Ausschuss für Versuchstierkunde befasst sich mit versuchstierkundlichen Themen mit dem Fokus des Tierschutzes und der kontinuierlichen Verbesserung von Tierversuchen. Dazu hat der Ausschuss in der Vergangenheit Empfehlungen und Stellungnahmen zur Einschätzung von Belastungen im Tierversuch und deren Verminderung durch Refinement und versuchsvorbereitendes Training, zur Aus,- Fort- und Weiterbildung und Erlangung der Fachkunde sowie zur Culture of Care und den klassischen 3 R der Versuchstierkunde (Reduction, Replacement & Refinement) erarbeitet. Darüber hinaus berät unser Ausschuss zu den gesetzlichen Grundlagen und Gesetzesänderungen und erarbeitet berufspolitisch relevanten Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen. Seit 2012 organisiert der Ausschuss den eintägigen Workshop „Versuchstierkunde“ als Programmpunkt des Leipziger Tierärztekongresses.

Wenden Sie sich bei einem Verstoß
gegen das Tierschutzgesetzt bitte an
Ihr zuständiges Veterinäramt!