Gebührenordnung (GOT)
TIERÄRZTEKAMMER BERLIN
Gebührenordnung (GOT)
TIERÄRZTEKAMMER BERLIN
Was ist die GOT?
Die Regelung der Vergütung für Tierärzte in Deutschland ist in der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) geregelt. Die GOT legt die Gebührensätze für tierärztliche Leistungen fest und regelt somit die Honorare, die Tierärzte für ihre Dienstleistungen berechnen dürfen. Die Gebührenordnung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Abrechnung von tierärztlichen Leistungen. Sie ist bindend für alle Tierärzte.
Die GOT umfasst verschiedene Leistungen, von der allgemeinen Untersuchung über chirurgische Eingriffe bis hin zu Laboruntersuchungen und Impfungen. Die konkreten Gebührensätze können je nach Art und Umfang der Leistung variieren. Tierärzte sind verpflichtet, die Gebührenordnung einzuhalten, können jedoch in bestimmten Fällen individuelle Vereinbarungen mit den Tierhaltern, wie Rinderbetrieben als Bestandsbetreuung treffen.
Es ist ratsam, im Vorfeld einer tierärztlichen Behandlung oder Untersuchung die voraussichtlichen Kosten zu besprechen und gegebenenfalls eine Kostenschätzung einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wie ist die GOT aufgebaut?
In den ersten Paragraphen werden die grundlegenden Regeln erklärt. Diese Paragraphen sollten IMMER auch gelesen werden. Wichtig: alle Preise sind immer Netto Preise. Danach kommt Teil A mit den allgemeinen Leistungen. Daraus muss IMMER etwas auf jeder Rechnung abgerechnet werden, wie zum Beispiel eine allgemeine Untersuchung oder eine Folgeuntersuchung. In Teil B und C kommen dann speziellere Untersuchungen dazu, diese können hinzugefügt werden. Im hinteren GOT Teil findet der Besitzer auch Abrechnungsbeispiele, die das absolute Minimum darstellen, was für bestimmte Leistungen abgerechnet werden muss.
Wieviel darf oder muss der Tierarzt abrechnen?
Die Höhe der Gebühren kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität der durchgeführten Maßnahmen, der Qualifikation und damit die Qualität des Tierarztes, der Zeitaufwand, die Art der Tierart (Kleintier, Großtier, Exoten usw.), Schwierigkeit und Kooperativität des Handling des Tieres und regionale Unterschiede. Die GOT gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen Tierärzte ihre Honorare festsetzen dürfen. Auf der Abrechnung muss dabei hinter jedem Posten die Ziffer der GOT Nummer stehen, die berechnet wurde. Dies dient der Transparenz für den Besitzer.
- Zusatzgebühren für den Notdienst:
Die GOT sieht vor, dass für tierärztliche Leistungen im Notdienst zusätzliche Gebühren berechnet werden müssen. Diese Zusatzgebühren sollen den erhöhten Aufwand und die Verfügbarkeit außerhalb der regulären Sprechzeiten kompensieren. Derzeit liegt die Notdienstpauschale bei 50 Euro netto in der Zeit zwischen 18 Uhr und 8 Uhr morgens und von 18 Uhr freitags bis Montag Morgen um 8 Uhr. An Feiertagen von 0 bis 24 Uhr. - Anfahrtskosten:
Falls der Tierarzt zu Ihnen nach Hause oder in den Stall kommt, fallen Anfahrtskosten an. Diese sollten transparent kommuniziert werden. Mindestens liegen diese aber immer bei 14 Euro netto pro Besitzer, ansonsten bei 3,50 Euro pro Doppelkilometer. - Hausbesuchsgebühr:
Kommt der Tierarzt nach Hause wird pro Besitzer die Hausbesuchsgebühr fällig. Gerade in der Pferdeszene führt dies zu viel Kontroversen, weil hier ein Besuch im Stall normal ist. Trotzdem ist die derzeitige Rechtsprechung eindeutig: pro Besitzer muss diese erhoben werden. Tut der Tierarzt dies nicht, macht er sich strafbar. - Genereller Satz:
Der Tierarzt darf frei wählen, welchen Satz er nimmt. Mindestens der einfache, maximal der dreifache. Dazwischen ist auch der 1,83fache oder der 2,45fache Satz möglich. Pro Behandlungspunkt kann auch dieser variieren und muss nicht identisch auf der ganzen Rechnung sein. Auch die Abrechnung des vierfachen Satzes ist möglich, muss aber vorher vor der Behandlung schriftlich festgehalten werden. - Auslagen:
Wird ein Labor beauftragt und Sie zahlen gleich beim Tierarzt die Kosten dafür, so muss dieser die Kosten, die er an das Labor bezahlt ohne Aufschlag an Sie weiterreichen. Bekommen Sie vom Labor oder auch der Pathologie die Rechnung nach Hause, ist der Preis höher und beinhaltet einen Aufschlag. Welche Variante der Tierarzt in seiner Praxis anbietet bleibt ihm überlassen. Die Besprechung und Auswertung der Befunde, auch Fremdbefunde anderer Praxen, darf Ihnen der Tierarzt natürlich in Rechnung stellen.
Wie lese ich die GOT richtig?
Zu beachten ist, dass die Kosten beispielweise einer Kastration nicht nur die Ziffer der Kastration sind. Hinzu kommen neben den Medikamenten und dem Verbrauchsmaterial noch die Narkose, Injektionen, die Überwachung in der Narkose, eventuell eine Wundnaht oder ähnliches hinzukommt. Ist die OP aufwendig, ist der Satz eventuell höher aufgrund der benötigten Zeit. Viele Besitzer begehen den Fehler und finden einen Posten, der ihrem Wunsch entspricht. Ist der Kostenvoranschlag dann höher, steht der Tierarzt gerne als „Abzocker“ da. Sie übersehen dabei aber, dass auch beim Menschen bei einer Zahnbehandlung die Untersuchung, die Lokalanästhesie, die Nervenanästhesie, Röntgenbilder, das Material und die eigentliche Zahnextraktion mit Wundbehandlung zusammenkommen. Dies ist beim Tier nicht anders. Der Posten „Zahnextraktion“ allein macht nicht den Betrag aus, den Sie erwarten können.
Zudem müssen Humanmediziner keine Umsatzsteuer zahlen und keine aufwendige Medikamentenbevorratung im großen Stil vorhalten. Ein Vergleich ist also kaum möglich.
Hier finden Sie ein Exemplar der GOT, was gleichzeitig juristische Erklärungen liefert: