Beschwerde einreichen

TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Beschwerde einreichen

TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Möchten Sie eine Beschwerde an die Tierärztekammer richten?

Wir möchten Sie an dieser Stelle über den Ablauf und die Rahmenbedingungen informieren. Unsere Zuständigkeit und Befugnisse ergeben sich aus dem Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHBK), dass uns sowohl Rechte als auch Pflichten zuweist, dabei jedoch klare Grenzen setzt.
Die in der Berufsordnung der Tierärztekammer verankerten Berufspflichten für Tierärztinnen und Tierärzte, basierend auf den § 3 und § 7 der Berufsordnung (BO), lauten unter anderem wie folgt:

  • Die Ausübung des Berufs muss gewissenhaft erfolgen und dem Vertrauen, das der Beruf mit sich bringt, gerecht werden (Sorgfaltspflicht und Aufklärungspflicht).
  • Die Vorschriften des Berufsstandes sind zu beachten, und die berufsfördernden Bestrebungen der Kammern sind zu unterstützen (Mitwirkungspflicht).
  • Die Kammer ist mit den notwendigen Auskünften zu versorgen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (Auskunftspflicht).
  • Bei der Ausbildung von Personen in Hilfs- und Assistenzberufen sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten, und Ausbildungsverträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Kammer vorzulegen (Ausbildungspflicht).
  • Aufzeichnungen über berufliche Feststellungen und getroffene Maßnahmen sind zu führen und für fünf Jahre aufzubewahren, es sei denn, eine andere Frist ist vorgesehen (Dokumentationspflicht).
  • Eine hinreichende Haftpflichtversicherung ist für die berufliche Tätigkeit sicherzustellen (Versicherungspflicht).
  • Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist in der Ausübung des Berufs zu gewährleisten.
  • Alle berufsbedingten Geheimnisse sind zu wahren (Schweigepflicht), es sei denn, es bestehen gesetzliche Ausnahmen.


Einschränkungen unserer Zuständigkeit

Es ist uns wichtig, an dieser Stelle klarzustellen, in welchen Bereichen wir Ihnen nicht weiterhelfen können:

  1. Finanzielle Kompensation: Wir sind nicht befugt, finanzielle Entschädigungen zu veranlassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Judikative und kann nur über einen zivilrechtlichen Weg, etwa mit anwaltlicher Unterstützung, geltend gemacht werden.
  2. Behandlungsfehler: Die Feststellung von Behandlungsfehlern obliegt qualifizierten Gutachtern, die auf Grundlage von Akten, Befunden und Untersuchungen beurteilen, ob ein Fehler vorliegt. Falls ein Gerichtsurteil zu einem Behandlungsfehler ergeht, kann die Tierärztekammer prüfen, ob ein berufsrechtlicher Verstoß vorliegt. Ein solches Verfahren ist nicht öffentlich, und die betroffene Person wird aus Datenschutzgründen nicht informiert.
  3. Schlichtung: Die Berufsordnung sieht ein Schlichtungsverfahren lediglich zwischen zwei Mitgliedern der Kammer vor, nicht jedoch zwischen Tierarzt/Tierärztin und Tierhalter. Solche Verfahren sind nicht öffentlich, und eine Mediation zwischen Tierhalter und Tierarzt/Tierärztin ist nicht Teil unserer Zuständigkeit.


Was können wir für Sie tun?

Wir stehen Ihnen in den folgenden Fällen unterstützend zur Seite:

  • Prüfung von Rechnungen: Wir prüfen gerne, ob Ihre Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) korrekt ist. Bitte lesen Sie vor der Einreichung unserer Prüfung den dazugehörigen Artikel zur GOT. Falls Unklarheiten bestehen, reichen Sie uns Ihre Rechnung ein. Ist sie formal korrekt, teilen wir Ihnen dies mit. Sollte sie fehlerhaft sein, informieren wir Sie und setzen uns mit der Praxis in Verbindung, um diese auf die Fehler hinzuweisen und eine Korrektur zu verlangen. Wiederholt fehlerhafte Rechnungen führen zu einem Rügeverfahren.
  • Prüfung von Behandlungen: Unsere Kammer kann aufgrund von Rechnungen nicht beurteilen, welche spezifischen Behandlungen durchgeführt wurden. In rechtlichen Auseinandersetzungen ist dies jedoch von Bedeutung. Wir fordern die Praxis auf, eine Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde abzugeben. Bei Uneinigkeiten ist es jedoch häufig schwierig, eine klare Position zu beziehen, da medizinische Bewertungen subjektiv sind. In schwerwiegenden Fällen empfehlen wir rechtliche Beratung.
  • Medizinische Aufklärung und Kostentransparenz: Tierärzte sind verpflichtet, Sie über medizinische Behandlungen aufzuklären. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Wenn Sie vorab Informationen zu den Behandlungskosten wünschen, sollten Sie dies direkt mit der Praxis besprechen. Bitte beachten Sie, dass bei komplexen Eingriffen, wie Operationen oder stationären Aufenthalten, zusätzliche Kosten entstehen können.
  • Fehldiagnosen: Fehler in der Diagnose können vorkommen, auch in der Tiermedizin. Eine Fehldiagnose ist jedoch nur dann relevant, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit beruht, was durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss. Ansonsten können keine berufsrechtlichen Schritte eingeleitet werden.
    Wichtige Hinweise
  • Bewertungen aus dem Internet: Bewertungen aus dem Internet oder sozialen Medien können keine verlässliche Grundlage für eine Beschwerde bieten. Häufig basieren sie auf subjektiven Eindrücken und sind nicht als Beweismittel geeignet.
  • Todesursache: Falls Ihr Tier verstorben ist, kann eine pathologische Untersuchung zur Klärung der Todesursache herangezogen werden. Ohne eine solche Untersuchung wird es schwierig sein, einen Fehler nachzuweisen. Beachten Sie, dass nach einer pathologischen Untersuchung Ihr Tier nicht zurückgegeben werden kann und ein Begräbnis nicht mehr möglich ist.


So reichen Sie eine Beschwerde ein

Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit allen relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Befunden, Fotos und einem detaillierten Verlaufsprotokoll an: kontakt@tieraerztekammer-berlin.de

Hinweis: Über die externen Links verlassen Sie die Seite der Tierärztekammer Berlin. Werbung ist hiermit nicht verbunden und für sämtliche externe Inhalte wird keine Haftung übernommen.

Sorgen-Hotline

20 - 22 Uhr

Seit dem  01. Juni 2025 bietet der Verein VETHiLFE e.V. zunächst täglich von 20 bis 22 Uhr unter 033203326370  eine Sorgen-Hotline für alle Berufsgruppen der Tiermedizin an – ob Tierärzt:innen, tiermedizinische Fachangestellte, Tierpflegende, Praxismanager:innen etc.

Die Hotline wird von ehrenamtlich tätigen und geschulten Kolleg:innen besetzt und bietet anonyme und vertrauliche Gespräche auf Augenhöhe.

Ziel ist es, die mentale Gesundheit in der Tiermedizin zu stärken. Geplant ist der weitere Ausbau hin zu einer 24/7-Erreichbarkeit. Interessierte können sich für die nächsten Ausbildungsrunden anmelden oder den Verein durch Mitgliedschaft, ehrenamtliches Engagement oder Spenden unterstützen.

Mehr Infos: www.vethilfe.org
Kontakt: info@vethilfe.org

VETHiLFE e.V. – Gemeinsam für mehr psychische Gesundheit in der Tiermedizin.

Ausschuss für Fort- und Weiterbildung

Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung beschäftigt sich mit folgenden Aufgaben:

  • Aktualisierungen der Weiterbildungsordnung insbesondere der Anlage
    1 und 2 mit dem Ziel der bundesweiten Harmonisierung
  • Bearbeitung von Anträgen zu Weiterbildungsprüfungen in
    Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin der Tierärztekammer Berlin
  • Beratung des Vorstandes zu allen Fragen der Fort- und Weiterbildung


Kolleginnen und Kollegen, die Interesse daran haben, die Fort- und Weiterbildung für Tierärztinnen und Tierärzte in Berlin aktiv mitzugestalten, laden wir herzlich ein, sich bei uns zu melden.

Finanz- und Haushaltsausschuss

Der Finanz- und Haushaltsausschuss berät die Tierärztekammer Berlin in der Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung die finanzielle Stabilität und Entwicklung der Tierärztekammer Berlin zu gewährleisten.

Die Aufgaben des Ausschusses beinhalten die Analyse und Kontrolle der aktuellen finanziellen Situation, die Prognose zukünftiger Einnahmen und Ausgaben sowie die Festlegung von finanziellen Zielen und Prioritäten. Dies umfasst die Kontrolle des Finanzplans und die Entscheidungsfindung bezüglich finanzieller Angelegenheiten. Der Haushaltsausschuss ist auch verantwortlich für die Entscheidung über Anträge bezüglich der Kammerbeiträge und spricht Empfehlungen zur Haushaltsplanung sowie dem Jahresabschluss aus, die dann in der Delegiertenversammlung diskutiert und entschieden werden.

Ausschuss für Tierschutz und Tierschutzethik

Im Ausschuss werden aktuelle, aber auch grundsätzliche tierschutzrelevante Themen diskutiert. So können zum Beispiel Presserklärungen entstehen, Informationsmaterialien entwickelt oder Fortbildungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Relevante Themengebiete ergeben sich aus dem Zusammenleben von Mensch und Tier. Einige Stichworte aus dem umfangreichen Aufgabengebiet Tierschutz sind Qualzucht, Sachkunde in der Heimtierhaltung, Animal Hoarding, Tiere in Zoo und Zirkus, lebende Tiere in der Kunst, Stadttaubenmanagement, Wildtiere in der Stadt, Euthanasie und viele mehr.

Im Bereich der Tierschutzethik sollen jene moralischen Probleme thematisiert werden, die sich im Umgang der Menschen mit den Tieren ergeben. Das Töten von Tieren aus den unterschiedlichsten Gründen soll dabei genauso zur Sprache kommen, wie die unzähligen Arten der Nutzung. Das Verhältnis von Mensch und Tier muss reflektiert und die Tiere mit ihren speziellen Bedürfnissen in die moralische Gesellschaft der Menschen einbezogen werden.

Ausschuss für Berufs- und Standesrecht

Der Ausschuss für Berufs-und Standesrecht wird bei Pflichtverletzungen nach dem Berliner Heilberufekammergesetz eines Tierarztes oder einer Tierärztin hinzugerufen. Es wird dann beraten, ob und in welchem Ausmaß eine Pflicht verletzt wurde und er berät den Vorstand im Hinblick auf Sanktionen. Außerdem ist er involviert in die stetige Aktualität und Anpassungen der verschiedenen Verordnungen, die aus dem Berliner Heilberufekammergesetz hervorgehen.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Vorstand und die Geschäftsstelle bei allen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztekammer. Dabei stehen unter anderem die folgenden Themen und Projekte immer wieder auf der Tagesordnung: Messeauftritte und Infoveranstaltungen (z.B. die Grüne Woche oder beim Tag der offenen Tür an der FU Berlin), Infoblattgestaltung, die Kammerhomepage oder auch die Erarbeitung von Pressemitteilungen.

Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss kommt zusammen, wenn es zwischen zwei Kammermitgliedern (Tierärzte) zu größeren Differenzen kommt. Dieser „schlichtete“ dann nach Möglichkeit, wie der Name es schon sagt, den Konflikt.

Ausschuss für Versuchstierkunde

Der Ausschuss für Versuchstierkunde befasst sich mit versuchstierkundlichen Themen mit dem Fokus des Tierschutzes und der kontinuierlichen Verbesserung von Tierversuchen. Dazu hat der Ausschuss in der Vergangenheit Empfehlungen und Stellungnahmen zur Einschätzung von Belastungen im Tierversuch und deren Verminderung durch Refinement und versuchsvorbereitendes Training, zur Aus,- Fort- und Weiterbildung und Erlangung der Fachkunde sowie zur Culture of Care und den klassischen 3 R der Versuchstierkunde (Reduction, Replacement & Refinement) erarbeitet. Darüber hinaus berät unser Ausschuss zu den gesetzlichen Grundlagen und Gesetzesänderungen und erarbeitet berufspolitisch relevanten Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen. Seit 2012 organisiert der Ausschuss den eintägigen Workshop „Versuchstierkunde“ als Programmpunkt des Leipziger Tierärztekongresses.

Wenden Sie sich bei einem Verstoß
gegen das Tierschutzgesetzt bitte an
Ihr zuständiges Veterinäramt!