Beschwerde einreichen
TIERÄRZTEKAMMER BERLIN
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TIERÄRZTEKAMMER BERLIN

Möchten Sie eine Beschwerde an die Tierärztekammer richten?
Wir möchten Sie an dieser Stelle über den Ablauf und die Rahmenbedingungen informieren. Unsere Zuständigkeit und Befugnisse ergeben sich aus dem Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHBK), dass uns sowohl Rechte als auch Pflichten zuweist, dabei jedoch klare Grenzen setzt.
Die in der Berufsordnung der Tierärztekammer verankerten Berufspflichten für Tierärztinnen und Tierärzte, basierend auf den § 3 und § 7 der Berufsordnung (BO), lauten unter anderem wie folgt:
- Die Ausübung des Berufs muss gewissenhaft erfolgen und dem Vertrauen, das der Beruf mit sich bringt, gerecht werden (Sorgfaltspflicht und Aufklärungspflicht).
- Die Vorschriften des Berufsstandes sind zu beachten, und die berufsfördernden Bestrebungen der Kammern sind zu unterstützen (Mitwirkungspflicht).
- Die Kammer ist mit den notwendigen Auskünften zu versorgen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (Auskunftspflicht).
- Bei der Ausbildung von Personen in Hilfs- und Assistenzberufen sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten, und Ausbildungsverträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Kammer vorzulegen (Ausbildungspflicht).
- Aufzeichnungen über berufliche Feststellungen und getroffene Maßnahmen sind zu führen und für fünf Jahre aufzubewahren, es sei denn, eine andere Frist ist vorgesehen (Dokumentationspflicht).
- Eine hinreichende Haftpflichtversicherung ist für die berufliche Tätigkeit sicherzustellen (Versicherungspflicht).
- Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist in der Ausübung des Berufs zu gewährleisten.
- Alle berufsbedingten Geheimnisse sind zu wahren (Schweigepflicht), es sei denn, es bestehen gesetzliche Ausnahmen.
Einschränkungen unserer Zuständigkeit
Es ist uns wichtig, an dieser Stelle klarzustellen, in welchen Bereichen wir Ihnen nicht weiterhelfen können:
- Finanzielle Kompensation: Wir sind nicht befugt, finanzielle Entschädigungen zu veranlassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Judikative und kann nur über einen zivilrechtlichen Weg, etwa mit anwaltlicher Unterstützung, geltend gemacht werden.
- Behandlungsfehler: Die Feststellung von Behandlungsfehlern obliegt qualifizierten Gutachtern, die auf Grundlage von Akten, Befunden und Untersuchungen beurteilen, ob ein Fehler vorliegt. Falls ein Gerichtsurteil zu einem Behandlungsfehler ergeht, kann die Tierärztekammer prüfen, ob ein berufsrechtlicher Verstoß vorliegt. Ein solches Verfahren ist nicht öffentlich, und die betroffene Person wird aus Datenschutzgründen nicht informiert.
- Schlichtung: Die Berufsordnung sieht ein Schlichtungsverfahren lediglich zwischen zwei Mitgliedern der Kammer vor, nicht jedoch zwischen Tierarzt/Tierärztin und Tierhalter. Solche Verfahren sind nicht öffentlich, und eine Mediation zwischen Tierhalter und Tierarzt/Tierärztin ist nicht Teil unserer Zuständigkeit.
Was können wir für Sie tun?
Wir stehen Ihnen in den folgenden Fällen unterstützend zur Seite:
- Prüfung von Rechnungen: Wir prüfen gerne, ob Ihre Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) korrekt ist. Bitte lesen Sie vor der Einreichung unserer Prüfung den dazugehörigen Artikel zur GOT. Falls Unklarheiten bestehen, reichen Sie uns Ihre Rechnung ein. Ist sie formal korrekt, teilen wir Ihnen dies mit. Sollte sie fehlerhaft sein, informieren wir Sie und setzen uns mit der Praxis in Verbindung, um diese auf die Fehler hinzuweisen und eine Korrektur zu verlangen. Wiederholt fehlerhafte Rechnungen führen zu einem Rügeverfahren.
- Prüfung von Behandlungen: Unsere Kammer kann aufgrund von Rechnungen nicht beurteilen, welche spezifischen Behandlungen durchgeführt wurden. In rechtlichen Auseinandersetzungen ist dies jedoch von Bedeutung. Wir fordern die Praxis auf, eine Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde abzugeben. Bei Uneinigkeiten ist es jedoch häufig schwierig, eine klare Position zu beziehen, da medizinische Bewertungen subjektiv sind. In schwerwiegenden Fällen empfehlen wir rechtliche Beratung.
- Medizinische Aufklärung und Kostentransparenz: Tierärzte sind verpflichtet, Sie über medizinische Behandlungen aufzuklären. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Wenn Sie vorab Informationen zu den Behandlungskosten wünschen, sollten Sie dies direkt mit der Praxis besprechen. Bitte beachten Sie, dass bei komplexen Eingriffen, wie Operationen oder stationären Aufenthalten, zusätzliche Kosten entstehen können.
- Fehldiagnosen: Fehler in der Diagnose können vorkommen, auch in der Tiermedizin. Eine Fehldiagnose ist jedoch nur dann relevant, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit beruht, was durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss. Ansonsten können keine berufsrechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Wichtige Hinweise - Bewertungen aus dem Internet: Bewertungen aus dem Internet oder sozialen Medien können keine verlässliche Grundlage für eine Beschwerde bieten. Häufig basieren sie auf subjektiven Eindrücken und sind nicht als Beweismittel geeignet.
- Todesursache: Falls Ihr Tier verstorben ist, kann eine pathologische Untersuchung zur Klärung der Todesursache herangezogen werden. Ohne eine solche Untersuchung wird es schwierig sein, einen Fehler nachzuweisen. Beachten Sie, dass nach einer pathologischen Untersuchung Ihr Tier nicht zurückgegeben werden kann und ein Begräbnis nicht mehr möglich ist.
So reichen Sie eine Beschwerde ein
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit allen relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Befunden, Fotos und einem detaillierten Verlaufsprotokoll an: kontakt@tieraerztekammer-berlin.de
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