Vergütung während der Ausbildung 21. April 2026
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese ist festgelegt
im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung.
Anspruch auf die jeweils gültige tarifliche Vergütung haben Auszubildende generell
nicht. Voraussetzung dafür wäre die Mitgliedschaft im Verband medizinischer
Fachberufe auf der Arbeitnehmerseite und die Mitgliedschaft im Bundesverband
Praktizierender Tierärzte auf der Arbeitgeberseite. Es existiert ein Gehaltstarifvertrag, auf
den aber nur Mitglieder des Verbandes Zugriff haben.
Die meisten tierärztlichen Ausbildungspraxen zahlen trotzdem die tarifliche Vergütung.
Diese beträgt (ab dem 01.05.2026):
- Ausbildungsjahr 1.000,00 €,
- Ausbildungsjahr 1.100,00 €,
- Ausbildungsjahr 1.200,00 €.
Möchte oder kann der Ausbildungsbetrieb nicht die Tarifvergütung zahlen, so ist
zwingend die Mindestvergütung gemäß § 17 Abs. 2 und Abs. 4 BBiG zu zahlen. Diese darf
nicht unterschritten werden. Ist jedoch die gesetzliche Mindestvergütung niedriger als
80 % der aktuellen Tarifvergütung, so ist die höhere Vergütung zu zahlen.
Mindestausbildungsvergütung ab dem 01.05.2026 für alle Auszubildenden:
- Ausbildungsjahr 800,00 €,
- Ausbildungsjahr 880,00 €,
- Ausbildungsjahr 960,00 €.
Sind Sie Auszubildende oder Auszubildender in einer Berliner Tierarztpraxis und haben Sie Fragen zu Ihrer Vergütung, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberaterin der Tierärztekammer Berlin.
Carolin Schwarzkopf
schwarzkopf@tierzaerztekammer-berlin.de
030-315 09 178 (Dienstag bis Donnerstag)
Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2026
Zum 01.01.2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
• 724 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
• 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
• 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr und
für alle Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen dem 01.01.2026 und dem
31.12.2026 begonnen haben.
Diese Auszubildenden befinden sich im Jahr 2026 im ersten Ausbildungsjahr. Daher gilt
hier die höhere tariflich Vergütung, die nicht um mehr als 20 % unterschritten werden
darf: 800,– € ab dem 01.05.2026 (siehe Seite 1).